Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung für die THG-Quote

§1 – Gegenstand der AGB

  1. Die Enomo GmbH (im Folgenden „Enomo“), stellt eine Plattform (im Folgenden „Plattform“) zur Geltendmachung und Vermarktung des Rechts bezüglich der Treibhausgasminderungsquote für batteriebetriebene Fahrzeuge und nichtöffentliche Ladepunkte bzw. seit 01.01.2024 entsprechend den geänderten gesetzlichen Bestimmungen nur noch für öffentliche Ladestationen (im Folgenden „THG-Quote“) zur Verfügung. Diese Poolingaktivität (gebündelte Vermarktung) basiert auf der jeweils gültigen Fassung des Bundesimmissionsschutzgesetzes i.V.m. der jeweils gültigen Fassung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV).
  2. Betreiber von nichtöffentlichen Ladepunkten im Sinne der Ladesäulenverordnung, die Halter von Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb (im Folgenden „Elektrofahrzeuge“), haben die Möglichkeit, sich auf der Plattform zu registrieren, um ihr Recht auf Geltendmachung und Vermarktung des Rechts bezüglich der THG-Quote wahrzunehmen.
  3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die Zurverfügungstellung der Dienste durch Enomo und die Nutzung dieser Dienste und Übertragung von Rechten bezüglich THG-Quoten durch die Plattformnutzer (im Folgenden „Nutzer“). Sie gelten ausschließlich zwischen den Parteien. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sämtliche Verweise beziehen sich auf Regelungen dieser AGB, sofern sich nichts anderes aus diesen ergibt.

§2 – Registrierung auf der Plattform; Vertragsschluss

  1. Enomo bietet sowohl Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (im Folgenden „Privatnutzer“) als auch Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (im Folgenden „Unternehmensnutzer“) die Möglichkeit an, sich auf der Plattform kostenfrei zu registrieren.
  2. Voraussetzung für die Registrierung eines Privatnutzers ist, dass es sich um eine natürliche Person handelt, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die ihren Wohnsitz in Deutschland hat.
  3. Voraussetzung für die Registrierung eines Unternehmensnutzers ist, dass es sich um ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland handelt. Die im Namen des Unternehmensnutzers handelnde Person versichert mit der Registrierung, berechtigt zu sein, für den Unternehmensnutzer handeln zu dürfen.
  4. Die Darstellung der Registrierungsmöglichkeit stellt nur eine unverbindliche Einladung zur Abgabe eines Angebots gegenüber Enomo dar, sodass der Nutzer gegen Enomo keinen Anspruch auf Registrierung hat.
  5. Um sich auf der Plattform zu registrieren, muss der Nutzer die in der Eingabemaske abgefragten Informationen eingeben. Sodann muss er die Schaltfläche „Registrierung absenden“ betätigen und die Geltung der AGB bestätigen.
  6. Enomo bestätigt die Registrierung per E-Mail. Dadurch kommt ein Vertrag zwischen Enomo und dem Nutzer auf der Basis dieser AGB zustande. Der Vertrag beginnt mit Bestätigung der Registrierung durch Enomo zu laufen und läuft unbefristet.
  7. Nach der Erstellung des Accounts muss der Nutzer seine angegebene E-Mail-Adresse durch Öffnen eines Bestätigungslinks bestätigen.
  8. Durch den Abschluss des Vertrages berechtigt der Nutzer Enomo, übertragene THG-Quote(n) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Dritte zu vermarkten.
  9. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Abschluss des Vertrages. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, das Angebot des Nutzers ohne Angaben von Gründen abzulehnen oder nicht anzunehmen.

§3 – Rechte, Pflichten und Haftung des Nutzers

  1. Der Nutzer erhält auf der Plattform die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge anzumelden.
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen sowie für die Aktualität und Richtigkeit seiner Daten zu sorgen, und muss insbesondere über das Recht zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote verfügungsbefugt sein (vgl. § 1 Abs. 1 und 2).
  3. Der Nutzer ist nicht berechtigt, sich mehrfach mit unterschiedlichen persönlichen Daten zu registrieren.
  4. Dem Nutzer ist es verboten, von seinem Recht auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote für denselben Zeitraum mehrfach Gebrauch zu  machen.
  5. Der Nutzer haftet für sämtliche Schäden, die Enomo dadurch entstehen, dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht  hat.
  6. Der Nutzer führt keinen Missbrauch oder Betrug über seinen Account durch oder schadet dem Anbieter auch nicht in anderer Weise durch die Nutzung.
  7. Teilt das Umweltbundesamt Enomo mit, dass für ein Fahrzeug des Nutzers in einem Kalenderjahr bereits eine andere Person oder ein anderes Unternehmen als Enomo das Recht auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote übertragen wurde, so ist Enomo berechtigt, die Auszahlung des Entgelts für dieses Kalenderjahr und Fahrzeug zu verweigern.
  8. In dem Fall, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Nachweis über die Quotenerfüllung gegenüber dem Umweltbundesamt oder einer anderen Behörde geändert werden, wird der Nutzer Enomo die erforderlichen Informationen unverzüglich übermitteln, soweit ihm dies zumutbar ist.
  9. Falls der Nutzer das Fahrzeug bereits wissentlich bei einem anderen Anbieter eingereicht hat, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 €.

§4 – Anmeldung eines Elektrofahrzeugs

  1. Anmeldeberechtigt sind solche Elektrofahrzeuge, deren Zulassungsbescheinigung Teil I (Im Folgenden: „ZLB“) gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung bei der Kraftstoffart oder Energiequelle die Angabe „Elektro“ ausweist (Code: 0004).
  2. Die Anmeldung eines Elektrofahrzeugs durch Privatnutzer erfordert, dass der Privatnutzer auf dem Fahrzeugschein als Halter des Elektrofahrzeugs eingetragen ist, oder dass der Privatnutzer ausdrücklich durch den Halter für die Anmeldung des jeweiligen Elektrofahrzeuges bevollmächtigt wurde.
  3. Die Anmeldung eines Elektrofahrzeugs durch Unternehmensnutzer erfordert, dass der Nutzer berechtigt ist, für das Unternehmen handeln zu dürfen.
  4. Zur Anmeldung muss der Nutzer eine beiderseitige gut lesbare Ablichtung seiner ZLB auf der Plattform hochladen.
  5. Die Anmeldung erfolgt, in dem der Nutzer die ZLB auf der Plattform hochlädt.
  6. Enomo wird die zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere die ZLB, mit einem für Enomo zumutbaren Aufwand prüfen, z.B. durch IT- gestützte Auswertungsprozesse, und den Nutzer über den Ausgang der Prüfung informieren.

§5 – Übertragung des Rechts auf Vermarktung

  1. Der Nutzer überträgt mit dem Upload seiner ZLB sämtliche Rechte im Hinblick auf die Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote für das in der jeweiligen ZLB genannte Fahrzeug für einen definierten Übertragungszeitraum (nachfolgend Zeitraum). Der Zeitraum, für den die Übertragung erfolgt, richtet sich nach § 1 Abs. 1.
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, die THG-Quote eines angemeldeten Elektrofahrzeugs für den Zeitraum weder an einen Dritten zu verkaufen noch das Recht zur Vermarktung der THG- Quote an einen Dritten abzutreten.
  3. Mit der Anmeldung des Elektrofahrzeugs stimmt der Nutzer der notwendigen Anmeldung der abgetretenen THQ-Quote sowohl beim Umweltbundesamt als auch der Anmeldung und Anträgen bei sonstigen Behörden und der Übermittlung der ZLB sowie der Daten des Nutzers an Dritte ausdrücklich zu.
  4. Enomo wird die nach § 5 Abs. 1 übertragenen Rechte im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung Abnehmern zur weiteren Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote anbieten.
  5. Enomo wird sich pflichtgemäß bemühen, dieses Recht auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote zu einem möglichst hohen Preis zu vermarkten bzw. zu verwerten. Dabei steht es im ausschließlichen Ermessen von Enomo, über den Preis, den Zeitpunkt sowie die Art und Weise der Vermarktung bzw. Verwertung des Rechts zu entscheiden. Enomo hat insbesondere keinen Einfluss auf die Preisdynamik im Treibhausgasminderungsmarkt.
  6. Die erfolgreiche Geltendmachung und Vermarktung des Rechts hinsichtlich der THG-Quote hängt unter anderem davon ab, dass die zuständige Behörde das Bestehen des Rechts bestätigt.

§6 – Auszahlung des Erlöses

  1. Der Nutzer erhält von Enomo für die Übertragung seines Rechts auf Geltendmachung und Vermarktung der THG- Quote den vereinbarten Geldbetrag pro Jahr der Laufzeit des Vertrages. Erstmalig 2 Werktage, nachdem die THG-Quote von Enomo geltend gemacht bzw. weiterverkauft wurde.
  2. In den Folgejahren erhält der Nutzer die THG Quote nach erneutem erfolgreichen Verkauf innerhalb von 2 Werktagen ausgezahlt. Abrechnungen gegenüber Unternehmensnutzer erfolgen im Gutschriftenverfahren. Enomo stellt die Gutschriften über Vergütungen per Mail zur Verfügung.
  3. Auszahlungen werden unter Verwendung der vom Nutzer im Account hinterlegten Daten getätigt. Enomo übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit dieser Daten und ist entsprechend nicht haftbar, falls diese Daten fehlerhaft sind.
  4. Abtretungen von Ansprüchen auf Vergütung des Nutzers aus dem Account bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung durch Enomo.

§7 – Vertragslaufzeit; Kündigung

  1. Der Vertrag hinsichtlich der reinen Registrierung auf der Plattform gem. § 2 wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
  2. Enomo steht das Recht auf außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zu. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer entgegen § 3 Abs. 2 wahrheitswidrige Angaben getätigt hat und/oder über das Recht auf Geltendmachung und Vermarktung der jeweiligen, von ihm angemeldete THG- Quote, nicht verfügungsbefugt war.
  3. Wird der Vertrag vor Ablauf des jeweils ausgewählten Zeitraum beendet, nachdem der Nutzer sein(e) Recht(e) auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote bereits an Enomo übertragen hat, bleibt Enomo zur Geltendmachung und Vermarktung der übertragenen THG-Quoten berechtigt; d.h. es findet keine Rückübertragung, sondern eine Geltendmachung und Vermarktung der Quote für den jeweils angemeldeten Zeitraum statt. Insbesondere kann der Nutzer von bereits übertragenen Rechten weder selbst noch mit Hilfe eines Dritten Gebrauch machen. Soweit es zu einer Auszahlung des Erlöses kommt, wird Enomo diesen dem Nutzer (entsprechend dieser AGB) trotz des beendeten Vertrags an die auf der Plattform vormals angegebene Bankverbindung überweisen. Für die Höhe dieses Erlöses gilt § 6.

§8 – Übertragungszeitraum; Abmeldung des Elektrofahrzeugs bei Enomo

    1. Meldet ein Nutzer auf der Plattform sein Elektrofahrzeug an, um dadurch sein Recht zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote zu übertragen, so endet der Zeitraum mit dem 31.12. des jeweils laufenden Kalenderjahres. Dem Nutzer steht das Recht zu, sein Elektrofahrzeug direkt für mehrere Zeiträume anzumelden und damit sein Recht zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote für diese zusätzlichen Zeiträume zu übertragen.
    2. Dem Nutzer steht das Recht zu, das auf der Plattform angemeldete Elektrofahrzeug abzumelden. In diesem Fall treten die Wirkungen des § 7 Abs. 3 ein. Der Nutzer kann erst wieder zum nächsten Zeitraum, falls gewünscht, eine erneute Anmeldung des jeweiligen Elektrofahrzeugs vornehmen.
    3. Der Nutzer ist zur unverzüglichen Meldung an Enomo verpflichtet, sofern er nicht mehr Halter des Fahrzeugs ist.
    4. Der Nutzer kann den Zeitraum um ein weiteres Kalenderjahr verlängern (nachfolgend „Verlängerung“). Die Verlängerung kann für jedes angemeldete Fahrzeug beliebig oft durchgeführt werden. Die Verlängerung erfolgt entweder durch
      1. erneutes Hochladen des Fahrzeugscheins im Account des Nutzers
      2. oder durch Bestätigung des Nutzers, dass der bereits hochgeladene Fahrzeugschein mit dem bestehenden Fahrzeugschein identisch ist.

Der Anbieter wird den Nutzer vor Ablauf des Zeitraum auf die Möglichkeit der Verlängerung aktiver Fahrzeuge hinweisen.

§9 – Haftungsbeschränkung

  1. Für Schäden, die durch Enomo oder durch ihre gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder
    grob fahrlässig verursacht wurden, haftet Enomo unbeschränkt.
  2. In sonstigen Fällen haftet Enomo – soweit in Absatz 4 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
  3. Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen von Enomo, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  4. Die sich aus Absatz 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Arglist, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§10 – Form und Sprache von Erklärungen; Vertragstextspeicherung

  1. Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses abgegeben werden, haben auf elektronischem Weg zu erfolgen (z.B. über die Kontaktmöglichkeiten auf der Plattform), sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist oder zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften eine andere Form der Kommunikation erfordern.
  2. Vor Absenden einer vertragsrelevanten Erklärung erhält der Nutzer die Möglichkeit, seine Eingabe zu überprüfen und etwaige Eingabefehler durch das Anklicken der „zurück“-Schaltfläche und einer Neueingabe der jeweiligen Angabe zu korrigieren. Darüber hinaus kann der Nutzer jederzeit in seinem nach der Registrierung eingerichteten Profil seine Angaben bearbeiten.
  3. Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird für drei Jahre ab Vertragsschluss von Enomo gespeichert.

§11 – Online-Streitbeilegung für Verbraucher (§ 13 BGB) und Teilnahme vor Verbraucherschlichtungsstellen

  1. Die EU-Kommission stellt auf ihrer Website eine Plattform zur Online-Streitbeilegung unter folgendem Internet-Link bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

    Diese Plattform dient einer außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Online-Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher als Käufer bzw. Dienstberechtigter beteiligt ist.

    E-Mail: info@enomo.de

  2. Enomo ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

§12 – Änderungen der AGB

  1. Enomo behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern, soweit
    1. dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Nutzer nicht unangemessen benachteiligt, und
    2. durch die Änderungen nicht die wesentlichen Geschäftseigenschaften des Vertrags, insbesondere die von Enomo geschuldeten entgeltlichen Leistungen, umgestaltet werden.
  2. Über derartige Änderungen wird Enomo den Nutzer mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Der Nutzer kann den Änderungen vor ihrem geplanten Inkrafttreten entweder zustimmen oder die Änderungen ablehnen. Die Zustimmung des Nutzers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn Enomo in ihrem Angebot besonders hinweisen.
  3. Lehnt der Nutzer die Änderungen ab, haben beide Parteien das Recht, die Geschäftsverbindung außerordentlich zu kündigen. Auf dieses beidseitige außerordentliche Kündigungsrecht wird Enomo den Nutzer im Rahmen der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

§13 – Anwendbares Recht

Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).

§14 – Datenschutz

  1. Der Anbieter wird die Daten des Nutzers nach den gesetzlichen Bestimmungen erheben, verarbeiten und nutzen.
  2. Ohne Einwilligung des Nutzers wird der Anbieter Daten des Nutzers nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, der Abtretung und für die Inanspruchnahme der Plattform und Abrechnung erforderlich ist.
  3. Zu den Einzelheiten über Umfang und Verwendung von Daten und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die im Rahmen der Plattform jederzeit über den Link „Datenschutzerklärung“ in druckbarer Form abrufbar ist.

§15 – Schlussbestimmungen

  1. Sofern es sich bei dem Nutzer um einen Unternehmensnutzer handelt, ist Gerichtsstand für alle sich aus diesen AGB ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Enomo, sofern nicht ein abweichender ausschließlicher Gerichtsstand besteht.
  2. Erfüllungsort ist der Sitz von Enomo.
  3. Für den Abschluss und die Abwicklung des Vertrages gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Für Privatnutzer ist der Gerichtsstand der gesetzliche Gerichtsstand.
  5. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bestehen nicht und bedürfen, soweit gesetzlich zulässig, der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Änderungen oder Ergänzungen durch individuelle Vereinbarung bedürfen nicht der Schriftform.
  6. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Teile. Es gelten anstatt der ungültigen Bestimmung jene als vereinbart, welche rechtswirksam bzw. gesetzlich zulässig sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sowie der Absicht der Parteien am nächsten kommen.

§16 – Widerrufsrecht / Verbraucher

Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Richten Sie den Widerruf an info@enomo.de.