- Der Vertrag hinsichtlich der reinen Registrierung auf der Plattform gem. § 2 wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
- Enomo steht das Recht auf außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zu. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer entgegen § 3 Abs. 2 wahrheitswidrige Angaben getätigt hat und/oder über das Recht auf Geltendmachung und Vermarktung der jeweiligen, von ihm angemeldete THG- Quote, nicht verfügungsbefugt war.
- Wird der Vertrag vor Ablauf des jeweils ausgewählten Zeitraum beendet, nachdem der Nutzer sein(e) Recht(e) auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote bereits an Enomo übertragen hat, bleibt Enomo zur Geltendmachung und Vermarktung der übertragenen THG-Quoten berechtigt; d.h. es findet keine Rückübertragung, sondern eine Geltendmachung und Vermarktung der Quote für den jeweils angemeldeten Zeitraum statt. Insbesondere kann der Nutzer von bereits übertragenen Rechten weder selbst noch mit Hilfe eines Dritten Gebrauch machen. Soweit es zu einer Auszahlung des Erlöses kommt, wird Enomo diesen dem Nutzer (entsprechend dieser AGB) trotz des beendeten Vertrags an die auf der Plattform vormals angegebene Bankverbindung überweisen. Für die Höhe dieses Erlöses gilt § 6.
§8 – Übertragungszeitraum; Abmeldung des Elektrofahrzeugs bei Enomo
- Meldet ein Nutzer auf der Plattform sein Elektrofahrzeug an, um dadurch sein Recht zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote zu übertragen, so endet der Zeitraum mit dem 31.12. des jeweils laufenden Kalenderjahres. Dem Nutzer steht das Recht zu, sein Elektrofahrzeug direkt für mehrere Zeiträume anzumelden und damit sein Recht zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote für diese zusätzlichen Zeiträume zu übertragen.
- Dem Nutzer steht das Recht zu, das auf der Plattform angemeldete Elektrofahrzeug abzumelden. In diesem Fall treten die Wirkungen des § 7 Abs. 3 ein. Der Nutzer kann erst wieder zum nächsten Zeitraum, falls gewünscht, eine erneute Anmeldung des jeweiligen Elektrofahrzeugs vornehmen.
- Der Nutzer ist zur unverzüglichen Meldung an Enomo verpflichtet, sofern er nicht mehr Halter des Fahrzeugs ist.
- Der Nutzer kann den Zeitraum um ein weiteres Kalenderjahr verlängern (nachfolgend „Verlängerung“). Die Verlängerung kann für jedes angemeldete Fahrzeug beliebig oft durchgeführt werden. Die Verlängerung erfolgt entweder durch
- erneutes Hochladen des Fahrzeugscheins im Account des Nutzers
- oder durch Bestätigung des Nutzers, dass der bereits hochgeladene Fahrzeugschein mit dem bestehenden Fahrzeugschein identisch ist.
Der Anbieter wird den Nutzer vor Ablauf des Zeitraum auf die Möglichkeit der Verlängerung aktiver Fahrzeuge hinweisen.
§9 – Haftungsbeschränkung
- Für Schäden, die durch Enomo oder durch ihre gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht wurden, haftet Enomo unbeschränkt. - In sonstigen Fällen haftet Enomo – soweit in Absatz 4 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
- Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen von Enomo, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- Die sich aus Absatz 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Arglist, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§10 – Form und Sprache von Erklärungen; Vertragstextspeicherung
- Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses abgegeben werden, haben auf elektronischem Weg zu erfolgen (z.B. über die Kontaktmöglichkeiten auf der Plattform), sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist oder zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften eine andere Form der Kommunikation erfordern.
- Vor Absenden einer vertragsrelevanten Erklärung erhält der Nutzer die Möglichkeit, seine Eingabe zu überprüfen und etwaige Eingabefehler durch das Anklicken der „zurück“-Schaltfläche und einer Neueingabe der jeweiligen Angabe zu korrigieren. Darüber hinaus kann der Nutzer jederzeit in seinem nach der Registrierung eingerichteten Profil seine Angaben bearbeiten.
- Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird für drei Jahre ab Vertragsschluss von Enomo gespeichert.
§11 – Online-Streitbeilegung für Verbraucher (§ 13 BGB) und Teilnahme vor Verbraucherschlichtungsstellen
Diese Plattform dient einer außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Online-Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher als Käufer bzw. Dienstberechtigter beteiligt ist.
E-Mail: info@enomo.de
- Enomo ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
§12 – Änderungen der AGB
- Enomo behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern, soweit
- dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Nutzer nicht unangemessen benachteiligt, und
- durch die Änderungen nicht die wesentlichen Geschäftseigenschaften des Vertrags, insbesondere die von Enomo geschuldeten entgeltlichen Leistungen, umgestaltet werden.
- Über derartige Änderungen wird Enomo den Nutzer mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Der Nutzer kann den Änderungen vor ihrem geplanten Inkrafttreten entweder zustimmen oder die Änderungen ablehnen. Die Zustimmung des Nutzers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn Enomo in ihrem Angebot besonders hinweisen.
- Lehnt der Nutzer die Änderungen ab, haben beide Parteien das Recht, die Geschäftsverbindung außerordentlich zu kündigen. Auf dieses beidseitige außerordentliche Kündigungsrecht wird Enomo den Nutzer im Rahmen der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
§13 – Anwendbares Recht
Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).
§14 – Datenschutz
- Der Anbieter wird die Daten des Nutzers nach den gesetzlichen Bestimmungen erheben, verarbeiten und nutzen.
- Ohne Einwilligung des Nutzers wird der Anbieter Daten des Nutzers nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, der Abtretung und für die Inanspruchnahme der Plattform und Abrechnung erforderlich ist.
- Zu den Einzelheiten über Umfang und Verwendung von Daten und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die im Rahmen der Plattform jederzeit über den Link „Datenschutzerklärung“ in druckbarer Form abrufbar ist.
§15 – Schlussbestimmungen
- Sofern es sich bei dem Nutzer um einen Unternehmensnutzer handelt, ist Gerichtsstand für alle sich aus diesen AGB ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Enomo, sofern nicht ein abweichender ausschließlicher Gerichtsstand besteht.
- Erfüllungsort ist der Sitz von Enomo.
- Für den Abschluss und die Abwicklung des Vertrages gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Für Privatnutzer ist der Gerichtsstand der gesetzliche Gerichtsstand.
- Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bestehen nicht und bedürfen, soweit gesetzlich zulässig, der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Änderungen oder Ergänzungen durch individuelle Vereinbarung bedürfen nicht der Schriftform.
- Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Teile. Es gelten anstatt der ungültigen Bestimmung jene als vereinbart, welche rechtswirksam bzw. gesetzlich zulässig sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sowie der Absicht der Parteien am nächsten kommen.
§16 – Widerrufsrecht / Verbraucher
Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Richten Sie den Widerruf an
info@enomo.de.